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   BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84   

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https://dejure.org/1984,360
BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84 (https://dejure.org/1984,360)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1984 - 4 StR 675/84 (https://dejure.org/1984,360)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 (https://dejure.org/1984,360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen Zeugen in das Urteil - Pflicht zur erschöpfenden Würdigung aller in der Hauptverhandlung verwendeter Beweismittel - Umfassende Darstellung der Aussagen von Angeklagten und Zeugen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 184
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84

    Erfordernis der Feststellung der Art und Höhe des erhaltenen Entgelts oder

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84
    Der Senat weist erneut darauf hin, daß die bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen der Angeklagten und der vernommenen Zeugen überflüssig ist (BGH, Urteil vom 9. April 1984 - 4 StR 399/84).
  • BGH, 24.08.1984 - 5 StR 542/84

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84
    Diesem Erfordernis wird durch eine ungewöhnlich ausladende Darstellung der Aussagen der Angeklagten und der Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten (vgl. UA 21-64) nicht genügt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1984 - 5 StR 542/84).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Er ist deshalb gehalten, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel im Urteil erschöpfend zu würdigen, soweit sich aus ihnen bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten herleiten lassen (BGH NStZ 1985, 184).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Er ist deshalb gehalten, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel im Urteil erschöpfend zu würdigen, soweit sich aus ihnen bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten herleiten lassen (BGH NStZ 1985, 184).
  • OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06

    Rotlichtverstoß; automatische Überwachungskamera; Umfang der Feststellungen

    Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 184).
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